Die Reform des Kinderbetreuungsgeldes trägt die Handschrift der ÖVP und entspricht den Wünschen der Eltern, denen die bisherige Regelung zu starr und kompliziert war. Die neue Lösung steht unter dem Motto „mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für Eltern im Interesse der Kinder“.
Dazu kommt ein Bonus für erwerbstätige Väter, die für die Betreuung ihres Kindes Familienzeit in Anspruch nehmen, und ein Partnerschaftsbonus für die partnerschaftliche und faire Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Elternteilen. Dies ist eine fortschrittliche und der Lebensrealität der Familien entsprechende Lösung, die noch dazu größtmögliche Wahlfreiheit für die Eltern bietet und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen wird.
Kern der Reform des Kinderbetreuungsgeldes ist die Zusammenführung der vier bisherigen, relativ starren Pauschalvarianten in einem sogenannten Kinderbetreuungsgeld-Konto, das auf einer insgesamt einheitlicheren Gesamtsumme (bis zu 16.449 Euro) basiert, was auch aus finanzieller Sicht fair erscheint. Künftig soll das Kinderbetreuungsgeld somit in Höhe und Dauer flexibel, partnerschaftlich und transparent ausgestaltet werden. Damit können Eltern flexibler die Dauer des Leistungsbezuges an ihre individuelle Lebens- und Berufssituation anpassen. Diese Flexibilität kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens ausgeübt werden, wobei sich die Höhe der Leistung reziprok zur gewählten Anspruchsdauer verhält. Die Eltern können sich maximal zweimal beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes abwechseln, zudem können Eltern nun beim erstmaligen Wechsel der Betreuungsperson parallel Kinder-betreuungsgeld beziehen, was finanziell eine wertvolle Entlastung bringt.
Darüber hinaus wird die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld auf 6.800 Euro erhöht, um unselbständig erwerbstätigen Eltern weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermöglichen. Werden die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht oder nicht gänzlich durchgeführt, werden die finanziellen Zuwendungen, wie auch bisher, reduziert.
Familienzeitbonus in Höhe von 700 Euro bei Inanspruchnahme der Familienzeit
Erwerbstätige Väter können darüber hinaus im Einvernehmen mit den Arbeitgebern innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt eines Kindes bis zu 31 Tage „Familienzeit“ in Anspruch nehmen. Sie sind auch in dieser Zeit kranken- und pensionsversichert. Dafür gibt es rund 700 Euro und zwar für alle Familienformen. Erwerbstätige Väter sollen dadurch ermutigt werden, sich nach der Geburt intensiv einer Familienzeit zu widmen, was auch zur Steigerung der Väterbeteiligung führen soll.
Partnerschaftsbonus für faire Aufteilung der Kinderbetreuung
Für Eltern, die sich die Kinderbetreuung in einem fairen Verhältnis (50 Prozent zu 50 Prozent oder zumindest 60 Prozent zu 40 Prozent) aufteilen, wird es einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 Euro je Elternteil geben. Das gilt auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das grundsätzlich weiterhin bestehen bleibt. Väter sollen dadurch zusätzlich motiviert werden, sich verstärkt in dieser prägenden Lebensphase einzubringen.
Auch für Alleinerziehende sind Verbesserungen vorgesehen wie z.B. die Härtefälle-Verlängerung von zwei auf drei Monate und die Anhebung der Grenze der Einkommens-schwäche von 1.200 auf 1.400 Euro netto.
Reform tritt mit 1. März 2017 in Kraft
Die Reform soll mit 1. März 2017 in Kraft treten. Junge Mütter und Väter können also für alle Geburten ab diesem Zeitpunkt vom neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto Gebrauch machen.
Nach Vollausbau des Kinderbetreuungsgeld-Kontos (drei Jahre nach Einführung) ist zudem eine Evaluierung vorgesehen im Hinblick auf die Zunahme der Väterbeteiligung, der Inanspruchnahme des Familienzeitbonus und Partnerschaftsbonus sowie der Zahlen zu den Härtefälle-Verlängerungen.