„In intensiven Verhandlungen konnte Familienministerin Sophie Karmasin gestern die Verlängerung der sogenannten 15a-Verinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung erreichen“, berichtet NRin Liesi Pfurtscheller. „Ein Ministerratsbeschluss besagt nun, dass die Bundesmittel weiter in der vereinbarten Form bis Herbst 2018 fließen, was für unsere Gemeinden unglaublich wichtig ist, da sie damit wieder Planungssicherheit haben“, freut sich die Oberländer Abgeordnete über diese Entscheidung.
„Viele Bürgermeister haben mich in den letzten Tagen darauf angesprochen, dass sie durch diese Unsicherheit, ob die Mittel verlängert würden oder nicht, Pläne auf Eis legen müssten und auch über den Personalstand keine Entscheidungen treffen könnten“, so Pfurtscheller. „Selbstverständlich habe ich alle diese Bedenken an BM Karmasin weitergeleitet. Nun sind wir sehr froh, dass Ministerin Karmasin diese Einigung mit der SPÖ zu Stande gebracht hat“, so Pfurtscheller weiter. So werden im Jahr 2018 weitere 52,5 Mio. Euro an die Gemeinden fließen. Damit wird der quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung garantiert. Dieser Betrag wird von den Bundesländern und den Gemeinden kofinanziert, womit laut Familienressort insgesamt mit Investitionen in Höhe von rund 100 Mio. Euro bundesweit zu rechnen ist.
Qualität von großer Bedeutung
„Der Erfolg des verpflichtenden Kindergartenjahres ist gerade in Tirol eine Erfolgsgeschichte“, so Pfurtscheller. „Hier geht es primär um den Erwerb der deutschen Sprache, um Chancengleichheit für alle Kinder in der Volksschule herzustellen“, so die Menschenrechtssprecherin. Ein bundeseinheitlicher Qualitätsrahmen in der Kinderbetreuung soll in Zusammenarbeit von Bund und Ländern bis 31.3.2018 ausgearbeitet werden.
Weiterer Ausbau der Kinderbetreuung
Tirol ist ja bekanntlich Vorreiter im Ausbau der Kinderbetreuung. „So gibt es bereits viele gemeindeübergreifende Projekte, um Betreuungsplätze auch für unter 3-jährige zu gewährleisten“, so Pfurtscheller. Trotzdem müssen wir diesen Ausbau weiter forcieren, denn eine tatsächliche Wahlfreiheit für Frauen und Familien besteht nur dann, wenn auch Betreuungsplätze zur Verfügung stehen“, weiß Pfurtscheller, und weiter: „Dies ist neben einer gut ausgebauten Infrastruktur und qualitativ anspruchsvollen Arbeitsplätzen eine der wichtigsten Rahmenbedingungen um der Landflucht gerade aus ländlichen Regionen wie dem Oberland oder Außerfern entgegen zu wirken.“